Unsere Leistungen

Stiftungen

Stiften heißt, dass Sie dauerhaft Gutes tun

Sie haben sich in jungen Jahren beherzt ans Werk gemacht, haben hart gearbeitet und sich eine Existenz aufgebaut. Heute können sie die Früchte ihrer Arbeit genießen. Zur richtigen Zeit am richtigen Ort gewesen zu sein, bestimmte Menschen getroffen oder eine intuitive Entscheidung gefällt zu haben, die sich sehr positiv ausgewirkt hat. In der Erinnerung daran, stellt sich nicht selten ein tiefes Gefühl von Dankbarkeit ein und das Bedürfnis, diesem Gefühl tatkräftig Ausdruck zu verleihen.

Wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung gründen, widmen Sie einen Teil Ihres Vermögens einem bestimmten gemeinnützigen Zweck. Ab 100.000 Euro können Sie Ihre eigene Stiftung gründen. Damit erzielt Ihre Stiftung – immer wieder und jedes Jahr aufs Neue – mehrere tausend Euro Erträge. Mit diesem Geld können Sie beispielsweise kleinere Schulprojekte oder Tierheime sinnvoll und nachhaltig unterstützen. Der Zweck Ihrer Stiftung ergibt sich häufig aus ganz persönlichen Erfahrungen, aus Ihren Interessen und Neigungen. Insofern trägt Ihre Stiftung die unveränderlichen und charakteristischen Wesensmerkmale Ihrer Persönlichkeit. Allgemein gesagt: Jeder Stifter lebt und wirkt in seiner Stiftung fort, was in vielen Fällen der Name der Einrichtung bezeugt. Über 90 Prozent der von der Deutschen Stiftungsagentur betreuten Stiftungen, tragen den Namen ihres Gründers!

Stiftungszwecke:
  • Kunst & Kultur
  • Tierschutz
  • Bildung
  • Soziales
  • Gemeinnützigkeit
  • Forschung & Wissenschaft
  • Umwelt- & Naturschutz
Stiften heißt, dass Sie Ihren Nachlass ideal regeln können

Stiftungen eignen sich ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln. Rund zwei Drittel der von der Deutschen Stiftungsagentur betreuten Stifter haben mit der eigenen Stiftung ihren „Wunscherben“ aus der Taufe gehoben.

Das Vorgehen ist denkbar einfach: Sie gründen zu Lebzeiten mit einem kleinen Teilbetrag Ihres Gesamtvermögens eine gemeinnützige Stiftung, um diese dann testamentarisch als Erbin einzusetzen. Natürlich können Sie daneben noch Vermächtnisse zugunsten Ihrer Familie, geschätzter Freunde, lieben Verwandten und Bekannten ausstellen.

Insbesondere dann, wenn Sie keine eigenen Kinder bzw. keine geeigneten Erben haben, ist der „Wunscherbe Stiftung“ beinahe ohne Konkurrenz. Eine solche Nachlassregelung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Mit Ihrer Stiftung haben Sie einen ganz individuellen Erben, der Ihnen eine ebenso individuelle Nachlassgestaltung ermöglicht
  • Sie erhalten dauerhaft Ihr Vermögen – über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg
  • Ihr Vermögen bleibt mit Ihrem Namen verbunden. Noch in 50, 100 oder 200 Jahren werden die Begünstigten Ihrer Stiftung wissen, wem sie die Hilfe und das Engagement zu verdanken haben
  • Sie haben die maximale Kontrolle über den Einsatz der Stiftungsmittel; wer oder was/ wie mit welchen Beträgen gefördert wird, legen Sie mit der Satzung Ihrer Stiftung verbindlich fest – allerdings können Sie dies jederzeit ändern.
  • Es fallen weder Erbschaft- noch Schenkungssteuern an – Ihr Vermögen bleibt also ungeschmälert erhalten
  • Gerne unterstützen wir Sie in Kooperation mit der Deutschen Stiftungsagentur um Ihnen im persönlichen Gespräch einen ersten Eindruck zum Thema Stiftung zu vermitteln.

Kontakt

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